Wie kann der Zoll nachweisen dass ich ein Ipod touch in den USA gekauft habe?

Ich habe mir im März ein Ipod touch in den USA zugelegt und hatte Glück beim Zoll nicht gepfilzt zu werden.Im Winter will ich wieder hin, nun stellt sich die Frage, ob ich bei meinem Rückflug verpflichtet waere Zoll zu zahlen?Wie wissen die Zollbeamten, dass ich es in den USA erworben habe???

Danke an alle dir mir antworten!!!

7 Responses

  1. Da du ihn dir bereits im letzten USA-Urlaub gekauft hast, können sie dir diesmal keinen Zoll abknüpfen, schließlich könntest du ihn schon letztes Mal verzollt haben.
    Ich habe auch einige elektronische Geräte aus den USA mitgebracht und wurde nicht gefilzt. Eigentlich können sie dir eh nur wirklich was nachweisen, wenn du so doof bist und die Original-Verpackung, ggf. sogar mit Kassenbeleg mitnimmst.

  2. Wenn du ihn in der Originalverpackung lässt oder er sonstwie den Eindruck erweckt, dass er noch nie benutzt worden sein könnte, so kann der Zoll davon ausgehen, dass er neu ist. Wenn sie erhebliche Zweifel an deiner Darstellung haben, dass es sich um ein schon länger benutztes (und in Deutschland oder meinetwegen schon früher in den USA gekauftes) Gerät handelt, so können sie von dir die Vorlage des Original-Kaufbeleges an deinem Heimatzollamt verlangen. So ist es mir schon passiert, wenn auch nicht bei einem Ipod. Falls du den nicht vorlegen könntest müsstest du das Gerät dann nachverzollen.
    Wenn du jedoch einige Songs draufziehst, einen Ohrhörer anschliesst und den im Gepäck mitbringst sollte niemand auf dumme Gedanken kommen.

  3. Bemj etzigen Flug kann dir wohl keiner was.
    Aber solltest du weitere Geräte aus den USA einführen wollen und du wirst kontrolliert,erkennt der Zoll an der Gerätenummer,dass das Gerät aus den USA stammt.

  4. Im diesem Falle dürfte es wohl keine probleme geben da das Gerät schon gebraucht ist, und auch dementsprechend angepasst ist was musik bilder videos angeht. Bei neuen unbenutzten oder kaum benutzten ist es schwierig. Bei beigelegten Kaufbeleg oder Karton sogar sehr. Im Falle Apple kann der Zoll durch die Kooperation zwischen Zoll und Apple anhand der Seriennummer innerhalb von minuten nachvollziehen Wann und Wo das Gerät gekauft wurde.

  5. Muss so aussehen als ist es dein privater scheiß.
    Solang du nicht von einer Sache zwei hast, oder es irgentwie aussieht als wolltest du Dich bereichern, dann kann auch niemand was sagen.
    Am besten du lässt erkennen, dass du alle geräte die du mitnimmst schon nutzt, was bedeutet dass du keinen kapitalistischen Gewinn daraus ziehen willst.

    Kauf dir aber keine Wii !!! :D

  6. Im Zweifelsfall fragen sie nach einer Rechnung / Quittung o.ä., mit dem Du belegen kannst, ob das Gerät in Deutschland gekauft oder bereits verzollt wurde. Bei elektronischen Geräten kann der Zoll auch teilweise anhand der Seriennummer ermitteln, wo (in welchem Land) das Gerät verkauft wurde. Unter Umständen kann die Ausstattung verräterisch sein z.B. amerikanische Stecker oder Bedienungsanleitungen, die nicht (auch) in deutscher Sprache verfaßt sind – dann ist es auf jeden Fall schon mal verdächtig, wenn Du behauptest, das Gerät in Deutschland gekauft zu haben und sie werden es genauer überprüfen. Die Zollbeamten sind auch nicht mit dem Klammersack gepudert und im Zweifelsfall mußt Du Geräte verzollen, wenn Du keinen Beleg vorlegen kannst.

  7. Du siehst das falsch rum! Der Zoll muss Dir nicht nachweisen das Du den iPod in den USA gekauft hast, sondern Du musst nachweisen, dass Du ihn nicht da gekauft hast bzw. bei der letzten Einfuh Steuern gezahlt hast!

    Hatte bei meinem letzten Flug deswegen den Kassenbon meiner Digi Kamera dabei. Ist vielleicht lästig, spart aber wenn es drauf ankommt richtig Geld.

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