Wie gibt man selbstgemachte Fotos bzw. Bilder in einer Publikation an?

Wenn man eine Publikation erstellt, die man selbst geschrieben hat, wie gibt man darin selbstgemachte Fotos bzw. Bilder an? Soll man in das Impressum schreiben “Fotos: privat” oder wie?

Wie gibt man selbstgemachte Fotos bzw. Bilder in einer Publikation an?

Wenn man eine Publikation erstellt, die man selbst geschrieben hat, wie gibt man darin selbstgemachte Fotos bzw. Bilder an? Soll man in das Impressum schreiben “Fotos: privat” oder wie?

3 Responses

  1. Hi , nur wenn du zB. fremde Fotos in deine Publikation einfügst , mußt du angeben :genehmigt durch……..
    (Name) .
    Eigene Fotos haben immer deinen Copyright-Status.

    Gruß hajokl .

  2. Bilder, Fotos oder Videos in einer Publikation werden mit Datum , der Aufnahme, Ortsnennung und falls Personen erscheinen sein sollten, mit ausdrücklicher Genehmigung (Zustimmung) der Personen erscheinen.
    Was das aber mit einem Impressum zu tun haben soll entzieht sich meiner Kenntnis, Massenmedien müssen ein Impressum haben, Individuelle Arbeiten nicht, die müssen nur auf die Autoren rückzubeziehen sein.
    Also: Wenn Du eigene Photos nutzt, gib den Umstand, den Tag der Aufnahme (Bei geschlossenen Räumen ist auch die Genehmigung desjenigen der Hausrecht hat anzuführen)!
    Außenaufnahmen von Gebäuden kann man unter der Angabe des Zeitpunktes durchaus frei veröffentlichen, wenn man auf Google-Steet-View zurückgreift, ohne darauf hinzuweisen kann es teuer werden.
    In einer Publikation ist viel gefragt, aber kein Impressum!

  3. Wo “Le moribond” seine recht detailreichen Empfehlungen herhaben möchte, ist mir völlig schleierhaft. Wenn er “Publikation” und “Impressum” gegenseitig grundsätzlich ausschließt, dann zeugt das nur von himmelschreiender Unkenntnis. Mit Verlaub, selten so etwas dümmliches gelesen. Nein, es verhält sich in Deutschland ganz anders:

    Wenn es sich um eine private Publikation handelt, die nur Deinem persönlichen Bekanntenkreis bekannt gemacht wird, besteht überhaupt keine Kennzeichnungspflicht. Nirgendwo. Es sieht aber gut aus, wenn Du den Namen des Fotografen (in diesem Fall Deinen eigenen) einfach unters Bild schreibst (“Foto: Fritz Maier” oder “Foto: Maier”). “Foto: privat” schreibt man dagegen nur, wenn die Bilder nicht aus dem Umfeld des Publikationserstellers kommen, sondern aus dem Umfeld der porträtierten Menschen.

    Handelt es sich um eine öffentliche Publikation, ist auch dann bei einzelnen Bildern keine Kennzeichnung vorgeschrieben (allerdings üblich, wie oben beschrieben). Aber: Es besteht dann die Pflicht eines Impressums mit der Nennung des V.i.S.d.P. (Verantwortlichen im Sinne des Presserechts), mit dessen Anschrift und direkter Kontaktmöglichkeit. Hier wäre dann auch alternativ die Möglichkeit, die Autoren der Publikation zu nennen und ebenso die/den Fotografen. Wird nicht schon unter/neben den einzelnen Bildern der Fotograf genannt, wird im Impressum üblicherweise dann die jeweilige Seitenzahl genannt, auf dem ein Bild oder Bilder eines Fotografen abgedruckt wurden. Etwa so: “Fotos: Hans Meier (S. 3, S. 11, S.12), Sabine Müller (Titel, S.9, S.6)”.

    Selbst bei wissenschaftlichen Werken ist sowas, wie “Le moribond” es angibt, weder vorgeschrieben noch üblich. Wo welches Bild wann gemacht wurde (gar noch die Umstände, ich lach mich weg) und wer es freigegeben hat, wird nirgendwo angegeben (Was Du als Bildzeile wählst bleibt Dir natürlich dennoch frei überlassen. Etwa: “Aktionskünstler Fritz Maier in seinem Düsseldorfer Atelier. Foto: Sabine Müller”). Wichtig ist dennoch, dass bei öffentlichen Publikationen alle auf den Bildern zentral zu sehenden Menschen Dir (!) Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben. Am besten schriftlich, wird aber im Arbeitsalltag so gut wie nie gemacht. Sind die Menschen dagegen nicht zentrale Aussage des Bildes (Du hast etwa eine Fußgängerzone fotografiert mit 30 oder 40 Personen drauf), musst Du das Einverständnis nicht einholen (wäre ja auch schlecht möglich). Menschen, die sich an öffentlichen Plätzen aufhalten, müssen, so die Rechtssprechung, mit solchen Aufnahmen rechnen.

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