Im Fernsehen ausgestrahlte (Musik-)Videos aufzuzeichnen oder die Musik im (Internet )Radio mitzuschneiden, ist zum privaten Gebrauch grundsätzlich zulässig. Das ist soweit auch unbestritten. Ein praktischer Unterscheid zu der „YouTube Variante“ ist dabei nicht zu erkennen. Rechtlich könnte es auch nur an dem Merkmal der offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlage scheitern. Die offensichtliche Rechtswidrigkeit bei diesen Videos mag aber nicht so recht zu überzeugen. Ein Konvertierung und Speicherung der Audiospuren eines YouTube Videos ist daher – mangels entgegenstehender Urteile oder einer Gesetzeslage – grundsätzlich erlaubt.
Hier gibts zb ein plugin für Firefox…. inwieweit es legal ist kann ich nicht sagen !
https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/video-downloadhelper/
aber hier ein Fazit dere IT rechts Kanzlei
Fazit
Im Fernsehen ausgestrahlte (Musik-)Videos aufzuzeichnen oder die Musik im (Internet )Radio mitzuschneiden, ist zum privaten Gebrauch grundsätzlich zulässig. Das ist soweit auch unbestritten. Ein praktischer Unterscheid zu der „YouTube Variante“ ist dabei nicht zu erkennen. Rechtlich könnte es auch nur an dem Merkmal der offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlage scheitern. Die offensichtliche Rechtswidrigkeit bei diesen Videos mag aber nicht so recht zu überzeugen. Ein Konvertierung und Speicherung der Audiospuren eines YouTube Videos ist daher – mangels entgegenstehender Urteile oder einer Gesetzeslage – grundsätzlich erlaubt.