Soweit kann ich von “fremden” Menschen aus Fotos im Internet ver
Insbesondere die t hei: Darf ich, wenn wir die SMV (Sch lervereinigung in den Schulen?) Bilder von Menschen auf der Party, setzen Sie diese Bilder im Internet? Immerhin machen die Fotografen dieser Partei, so dass alle von ihnen. Wie w
Habe mich das auch mal gefragt, würde eben eine eigne feste einstellung dazu entwickeln und alle fälle durchdenken, und eben auch nur fotos veröffentlichen die a) gut sind
b) niemanden diffamieren oder entblössen.
ansonsten werden die dir fotografierten direkt im Club sagen das sie das nicht wollen oder im Nachhinein, grosse genehmigungen brauchst du höchstens vom veranstalter der Party!
Oder eben du fragst die leute ob du sie Fotografieren darfst ist ja auch kein Problem, vielen gefällt das ja.
nein, du musst die fotografierten erst um zustimmung bitten.
Also,ich wäre ziemlich stinkig,wenn du das tätest,ohne mich vorher zu fragen!
eigentlich ist es ja so, wenn du im club fotografiert wirst, und du lachst in die kamera, dann ist das eigentlich ein vorläufige zustimmung, aber du kannst, wenn die bilder veröfftlicht worden sind, sagen, man soll es wieder löschen…
aber du darfst nicht deine lehrerin oder nachbarin fotografieren oder filmen, ohne dass sie es dir erlaubt hat.
Stichwort “Recht am eigenen Bild”.
Ohne Zustimmung des Betroffenen darfst Du Personenbilder nicht nutzen oder veröffentlichen. Die Zustimmung solltest Du am besten schriftlich einholen, damit Du das später auch belegen kannst.
Es gibt das Urheberrecht und dieses besagt das man nur die Personen fotografieren darf, deren Zustimmung man hat. Bei einer Party ist es üblich Fotos zu machen und deshalb geht man hier davon aus das derjenige der daran teilnimmt, stillschweigend seine ustimmung gibt. Anders sieht die Rechtslage aus, wenn die Fotos nicht nur im Rahmen der Partybesucher, sondern national bzw. international veröffentlicht werden. Was ja mit der Veröffentlichung im Internet gemacht wird. Hier benötigen Sie die Zustimmung aller auf den Bilder befindlichen Personen.
Guter Einwand mit den Partyfotografen, ich glaube die lassen es schlicht und einfach darauf ankommen und entfernen im Notfall das Bild welches bemägelt wurde. Auf die Art, wo kein Kläger da kein Richter.
nur mit zustimmung
Der Fotograf und die abgebildeten Personen müssen ihr ok geben.
Diese Partyfotographen fragen vorher, ob es okay ist, dass man diese Fotos veröffentlicht. Deshalb solltest auch Du das machen.
Ansonsten ist es strafbar.
Lg
Mona