Kann mein Arbeitgeber ein Bild von mir für dieses an die Wand hängen?
Ja, sagt der Frage, sie alle. Mein Arbeitgeber möchte ein Foto von mir machen, um sie an die Wand hängen. Ich möchte, nein zu sagen, weil die Mitarbeiter im Lager können diese für andere Zwecke sind (typisch pupertierende “Jungen”). Kann ich ablehnen? Ich brauche vor allem eine gute (vielleicht auf Rechtsgrundlage) Gründen so, dass mein Arbeitgeber will nicht behaupten, den ersten Platz. . .
klar darfs du das ablehnen
logisch darfst du das ablehnen ,))
Nicht die Junx sind “pupertierend”.
Darf er nur, wenn es auch ein Pin-Up-Foto ist!
Nein, ist natürlich Quatsch, er darf es ohne deine Genehmigung natürlich nicht und du musst es nicht genehmigen!
Ungefragt dürfen keine Bilder von Menschen bzw. Arbeitnehmern veröffentlicht werden, sofern sie nicht ausdrücklich zustimmen. Es gilt das Kunsturhebergesetz. Das Recht am eigenen Bilde. Das Persönlichkeitsrecht darf der Arbeitgeber nicht mißachten.
das kannst du ablehnen, der darf das nur mit deiner Zustimmung machen.
aber anscheinend ist dein Chef dir gegenüber ganz nett gestimmt, sonst würde er ja wohl kein Bild von dir aufhängen wollen.
Hallo,
du kanst es ablehnen, denn wenn du mit 20 anderen Personen auf dem Fotos wärst, dan könntets du nicht ablehnen, aber wenn du alleine bist, darfst du das auch ablehnen und sagen, dass du das nicht willst. Aber ist doch eig. nicht schlimm, vielleicht wirst du ja dadurch berühmt.
Gruß
Slawa
Erkläre Deinem Arbeitgeber Deine Bedenken wegen der Mitarbeiter und sag ruhig “Nein”, denn Du hast das Recht am eigenen Bild und wenn Dein Arbeitgeber dagegen handelt, dass Du nicht fotografiert werden willst, so handelt er gegen das Urhebergesetz!
Hallo,
rechtlich gesehen, kannst du
erstens es definitiv ablehnen fotografiert zu werden und
zweitens hast du das Recht am eigenen Bild
d.h. selbst wenn dein Arbeitgeber bereits ein Bild von dir haben sollte, darf er es nur mit deiner Zustimmung verwenden. Deshalb sichern sich manche Arbeitgeber mit einer schriftlichen Erklärung die der Arbeitnehmer unterschreibt ab.
Aber der wichtigste Punkt ist: du hast das Recht am eigenen Bild und kannst es so sieht es auch das Recht vor ablehnen und es sogar vor Gericht durchsetzen.
Allerdings bleibt noch die Frage offen ob es Sinn macht sich so vehement dagegen zur Wehr zu setzen – ich denke es handelt sich ja maximal um ein harmloses Portrait und da ist sicher abzuwägen ob man deshalb den Frieden am Arbeitsplatz aufs ‘Spiel setzen möchte.
LG Michael