kann jemand schicken Videos von mir ohne meine Einverst? ndnis?
Kannst du das? Oder nicht? Ich meine nicht die Videos von mir, sondern solche, in denen man sieht mich, obwohl ich dies nicht w
Kannst du das? Oder nicht? Ich meine nicht die Videos von mir, sondern solche, in denen man sieht mich, obwohl ich dies nicht w
Nein darf man nicht, ist gem. Art2 GG geschützt und im Amtsdeutsch: Du hast das Recht auf informelle Selbstbestimmung.
NEIN!
es ist strafbar. du musst dein einverständnis geben.
oder ausser der kopf wird unkenntlich gemacht.
nicht mal fotographieren darf man jemanden ohne sein einverständnis.
also das darf mann nicht machen weil das ja in dieser agb oder so in der art steht und das is strafbar
Also, grundsätzlich ist dies ein Eingriff in dein allgemeines Persönlichkeitsrecht und dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz.
ABER
Personen die im besonderen Interesse der Öffentlichkeit stehen (Schauspieler, Prominete, Polizisten auf einer Demo etc.) können dieses Recht nicht grundsätzlich für sich in Anspruch nehmen. Diesen Personenkreis nennt man auch “Personen der Zeitgeschichte”
Hier findet eine Abwägung zwischen den Rechten der betroffenen Personen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit statt.
Ich gehe mal davon aus, dass du nicht unter diesen Personenkreis fällst?
Als Privatperson hast du einen Unterlassungsanspruch aus den § 12, 862, 1004 BGB und evtl. einen Anspruch auf Schadenersatz, je nachedem wie dieses Video / Bild verwendet wurde.
Da ich aber kein Anwalt bin solltst du bei einem solchen mal nachfragen.
Das kommt darauf an…
Wenn Du bei der Aufnahme z.B. bei einem Volksfest, oder einer Demo, oder auf einer Party, auf der bekanntermaßen gefilmt wird (obwohl: da wird’s schon wieder grenzwertig) zufällig im Vordergrund zu sehen bist, oder gar noch absichtlich Faxen vor der Kamera machst, dann darf man Dein stillschweigendes Einverständnis voraussetzen, dass das auch öffentlich zu sehen ist, solange (und jetzt kommt’s!) das Video in erster Linie als Bericht über die Veranstaltung dient, und nicht einzelne Szenen rausgeschnitten wurden, um Dich persönlich zu verunglimpfen.
Wie da jeweils abgewogen wird, ist höchst unterschiedlich, und hängt (sofern das “gerichtsmäßig” wird) sehr vom jeweiligen Richter ab.
Falls es hier lediglich um eine Privatsache geht, hilft es gelegentlich, dem “Verbreiter” Prügel anzudrohen, wenn er die Verbreitung nicht unterlässt.
Weder noch: keine die Du gedreht hast, da hat Du ein Urheberrecht, keine wo Du drauf bist, da hast Du ein Schutzrecht an persönlichen Daten.
Es sei denn Du bist eine Person der Öffentlichkeit, ein sogenannter Promi, dann hat die Öffentlichkeit ein gewisses Recht was über Dich zu erfahren.
mfG gw38