Kann ich, Deckel mit unkontrollierbaren? Gew
Ich habe eine Sportveranstaltung Besucher Foto geschickt. Nach dem Brief, den ich schreiben kann, ckschicken die kein Interesse an einer
Ich habe eine Sportveranstaltung Besucher Foto geschickt. Nach dem Brief, den ich schreiben kann, ckschicken die kein Interesse an einer
Einfach keine Briefmarke drauf kleben und einschmeißen.
Gesetzlich bist Du nicht verpflichtet, es zurück zu schicken, Du musst es nur aufbewahren, bis es abgeholt wird.
falls du die Bilder NICHT angefordert hast, genügt es auch, zunächst gar ncihts zu machen. Wenn sich der Absender später meldet, sagts du, er könne sich die unerwünschte Ware abholen kommen, du hättest sie bisher kostenlos für ihn aufbewahrt. Selbst zurück schicken amcht dri aber zuviekl Arbeit. Du bewahsrt sie noch maximal 2 Wochen kostenlos auf, damit er sie sich abholen kommen kann.
Wichtig hierbei ist, dass du die bilder nicht selber angefordert hast.
Und wenn du es nicht zurückschickst, sollst du es bezahlen oder wie? Das ist illegal. Man kann an Privatleute nicht unaufgefordert etwas schicken und deren Schweigen bzw. Untätigkeit als Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages deuten. Ich würde es auch nicht zurückschicken. Wenn Zahlungsaufforderungen kommen, einfach zurückschreiben, dass du nichts bestellt/angefordert hast und die Ware bei dir zum Abholen bereit liegt.
Klingt merkwürdig, denn unverlangte/unbestellte Ware muss nicht zurückgeschickt werden (wenn das so wäre, würde ich zugespammt werden mit allem Möglichen). Du musst sie jedoch zur Abholung aufbewahren….es sei denn, du hast im Vorfeld mit dem Händler ausgemacht, dass er dir die Photos zur Ansicht schicken kann.
Falls nichts anderes vereinbart ist, frankiere den Brief.
Was bisher gesagt wurde stimmt soweit, wenn Du nichts angefordert hast, musst Du auch nichts machen. Lies Dir aber zur Sicherheit mal das Kleingedruckte durch.
Alternativ kannst Du einfach “Annahme verweigert ” auf den Umschlag schreiben und ihn in den nächsten Briefkasten stecken, dann geht er auch zurück.
Was du nicht bestellt hast, das musst du auch nicht zurücksenden. So einfach. Wenn du es dennoch möchtest, dann schreibe drauf: Gebühr bezahlt Empfänger! Oder: Zurück an Absender.
Brief wieder zukleben.
“Annahme verweigert” drauf schreiben und in den nächsten Briefkasten werfen.
Wenn du ganz sicher gehen willst mach ein Foto von dem UMSCHLAG. Im Bestreitensfall ist das ein Beweismittel.