wenn er seine zutimmung gibt darfst du das ansonsten würde ich es lassen…
Devil Said:
Heimlich darfst du es nicht ,du musst um seine Erlaubnis Fragen dann ist es legal.
Franky Said:
Das ist Persönlichkeitsverletzung, dass kann für dich teuer werden. Auch wenn er mal in der Öffentlichkeit stand, er hat ein Anrecht auf Privatsphäre.
Wenn du auf ihn zugehst und ihn fragst ob du ein Foto machen darfst, dann kann er nichts dagegen unternehmen wenn du dieses Foto verwendest.
Gruß
Franky
zahnpastaxl Said:
Die bisherigen Antworten bringen es wohl leider auf den Punkt. Ich denke auch das so was gegen das Persöhnlichkeitsrecht verstoßen würde. Dabei hatte ich bis jetzt auch große Ambitionen ein Foto von meinem Chef dort unter dem Begriff Vollidiot zu verewigen :O)
chrissi77 Said:
Das ist auf jeden Fall verboten, wie schon beschrieben.
Würde ich nicht machen, ist strafbar!
carola f Said:
kommt drauf an wie berühmt er ist. Willy Brandt hätte sich nichtdagegen wehren können.
Gerechtigkeit Said:
Es kommt darauf an, wo Du das Foto gemacht hast!
Nehmen wir eimal an, er ist Zuschauer bei einem Fußballspiel und Du machst ein Foto von den Zuschauern.
Diese Foto darfs Du überall veröffentlichen, denn es ist in der Öffentlichkeit aufgenommen!
Machst Du heimlich z.B. in seiner Wohnung ein Foto von ihm, so darfst Du das NICHT veröffentlichen ohne seine Zustimmung!
Berni Said:
Kannst du mir bitte beantworten, was du damit bezwecken
willst ? Mit fremden Federn schmückt man sich nicht. Würde mir das passieren, bekämst du eine schöne Rechnung von meinem Anwalt.
riverhine Said:
Wenn du dir eine Fotografiererlaubnis von der betreffenden Person einholst und du diese Person darüber informierst, was du mit dem gemachten Foto tun willst, nur dann ist es zulässig, verwendest du das gemachte Foto dann für einen anderen Zweck, machst du dich strafbar.
Du solltest ein vorab ausgefertigtes Formular bereit halten was die Person, die du fotografieren willst unterschreiben sollte, eine Kopie der Person geben, die du fotografieren willst.
Sollten später doch einmal Klagen kommen, kannst du dann einfach beweisen, “halt, er hat mir ja die erlaubnis ihn fotografieren zu dürfen und das Foto im Internet nicht komerziel zu nutzen unterschrieben.”
zauberkreisel Said:
Du darfst kein Bild von jemandem veröffentlichen, der seine Einverständnis dazu nicht erteilt hat………….tust Du es trotzdem, kann er Dich wegen Eingriff bzw. Missachtung seiner Privatsphäre auf Schadenersatz verklagen! Das kann mitunter teuer werden……….Du verletzt mit einer nichtzugestimmten Veröffentlichung sein absolutes Recht – geregelt im BGB § 823(1).
Auch wenn er eine Person der Öffentlichkeit ist hat er das Recht auf seine Ruhe. Frag ihn – am besten läßt Du´s Dir noch schriftlich geben………….sicher wird er nichts dagegen haben……….
@ Gerechtigkeits Avata: Da hast Du aber Pech – auch öffentlich gemachte Fotos dürfen nur dann veröffentlicht werden (es kommt ganz klar auf den Umfang der Veröffetnlichun g an – ein kleines Vereinsblättchen steht in einem anderen Verhältn is als z.B. das Internet!!!), wenn kein direktes Erkennen der einzelnen Personen vorherrscht!
psayed2000 Said:
ich denke nein nur mit zustimmung der betreffenden person,
wird kritisch wegen verletzung der persönlichkeitsrechte.l.g.
wenn er seine zutimmung gibt darfst du das ansonsten würde ich es lassen…
Heimlich darfst du es nicht ,du musst um seine Erlaubnis Fragen dann ist es legal.
Das ist Persönlichkeitsverletzung, dass kann für dich teuer werden. Auch wenn er mal in der Öffentlichkeit stand, er hat ein Anrecht auf Privatsphäre.
Wenn du auf ihn zugehst und ihn fragst ob du ein Foto machen darfst, dann kann er nichts dagegen unternehmen wenn du dieses Foto verwendest.
Gruß
Franky
Die bisherigen Antworten bringen es wohl leider auf den Punkt. Ich denke auch das so was gegen das Persöhnlichkeitsrecht verstoßen würde. Dabei hatte ich bis jetzt auch große Ambitionen ein Foto von meinem Chef dort unter dem Begriff Vollidiot zu verewigen :O)
Das ist auf jeden Fall verboten, wie schon beschrieben.
Würde ich nicht machen, ist strafbar!
kommt drauf an wie berühmt er ist. Willy Brandt hätte sich nichtdagegen wehren können.
Es kommt darauf an, wo Du das Foto gemacht hast!
Nehmen wir eimal an, er ist Zuschauer bei einem Fußballspiel und Du machst ein Foto von den Zuschauern.
Diese Foto darfs Du überall veröffentlichen, denn es ist in der Öffentlichkeit aufgenommen!
Machst Du heimlich z.B. in seiner Wohnung ein Foto von ihm, so darfst Du das NICHT veröffentlichen ohne seine Zustimmung!
Kannst du mir bitte beantworten, was du damit bezwecken
willst ? Mit fremden Federn schmückt man sich nicht. Würde mir das passieren, bekämst du eine schöne Rechnung von meinem Anwalt.
Wenn du dir eine Fotografiererlaubnis von der betreffenden Person einholst und du diese Person darüber informierst, was du mit dem gemachten Foto tun willst, nur dann ist es zulässig, verwendest du das gemachte Foto dann für einen anderen Zweck, machst du dich strafbar.
Du solltest ein vorab ausgefertigtes Formular bereit halten was die Person, die du fotografieren willst unterschreiben sollte, eine Kopie der Person geben, die du fotografieren willst.
Sollten später doch einmal Klagen kommen, kannst du dann einfach beweisen, “halt, er hat mir ja die erlaubnis ihn fotografieren zu dürfen und das Foto im Internet nicht komerziel zu nutzen unterschrieben.”
Du darfst kein Bild von jemandem veröffentlichen, der seine Einverständnis dazu nicht erteilt hat………….tust Du es trotzdem, kann er Dich wegen Eingriff bzw. Missachtung seiner Privatsphäre auf Schadenersatz verklagen! Das kann mitunter teuer werden……….Du verletzt mit einer nichtzugestimmten Veröffentlichung sein absolutes Recht – geregelt im BGB § 823(1).
Auch wenn er eine Person der Öffentlichkeit ist hat er das Recht auf seine Ruhe. Frag ihn – am besten läßt Du´s Dir noch schriftlich geben………….sicher wird er nichts dagegen haben……….
@ Gerechtigkeits Avata: Da hast Du aber Pech – auch öffentlich gemachte Fotos dürfen nur dann veröffentlicht werden (es kommt ganz klar auf den Umfang der Veröffetnlichun g an – ein kleines Vereinsblättchen steht in einem anderen Verhältn is als z.B. das Internet!!!), wenn kein direktes Erkennen der einzelnen Personen vorherrscht!
ich denke nein nur mit zustimmung der betreffenden person,
wird kritisch wegen verletzung der persönlichkeitsrechte.l.g.