Ist es m

Um Ordnung der Pers

10 Responses

  1. Nur mit Selbstauslöser; sonst könnte es ein Fall mit strafrechtlicher Relevanz sein, da die Tatbestandsmerkmale der Selbst-Nötigung zutreffen.

  2. Oh blauclever, das ist wieder so eine Fragestellung.
    Wenn Du ein Foto von dir machen lassen willst, bist Du in der Regel auch einverstanden.
    Wenn Du nicht einverstanden bist, willst Du auch keines von dir machen lassen.

    Ansonsten kann jeder von dir ein Foto machen, – Du aber bestimmst, was damit passiert.

  3. VOR dem fotografien musst du einen vertrag bezüglich überlassung der bildrechte unterschreiben, macht jeder seriöse fotograf so.

  4. Man sollte das Negativ verlangen.

  5. nur im dunkeln und ohne blitz.

  6. Man darf es von sich machen lassen, Du hat dem doch zugestimmt.

  7. soweit ich weiß, darfst du in der öffentlichkeit schon fotografiert werden, z.b. bei irgendwelchen festen. nur auf deinem grundstück, haus, etc. darf das keiner ohne erlaubnis.
    schau´ da mal rein…
    http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

  8. Ja, denn jeder geht davon aus, dass du in der Lage bist, das, was du willst, mit dem übereinzustimmen, was du tust.
    Und dann sollte so ein Konflikt gar nicht zustande kommen… ;)

  9. Das musst du dein eigenes Ich fragen.

  10. Natürlich

    ….nicht!

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