Gibt es einen Unterschied zwischen anonymen Bewertungen von Lehrern und Richtern im Internet?
Gestern hat der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der anonyme Lehrer-Bewertung im Internet ist erlaubt. Die freie Meinungsäußerung der Studierenden über die Notwendigkeit, die Lehrer zu schützen. Was krititischen anonyme Bewertungen der Richter über das Internet, die im Namen des Volkes oft unsinnigen Entscheidungen zu treffen? Hätten die Richter auch erlaubt haben oder einem anderen Bedürfnis nach Schutz? Anyway, ich bin kein Lehrer.
….wenn du richtig gelesen hättest, wüsstest, daß das eine einzelentscheidung ist. für jedes weitere bewertungsportal müssen neue, der situation angepasste richtlinien entworfen werden….
Die Richter stimmen nicht anonyme ab somit ist die freie Meinungsäußerung gewährleistet.Ich bin kein Richter.
Nun ja, du hast sicher das recht zu sagen das dir ein Urteil von einem richter nicht passt, und das es deiner Meinung nach falsch ist.
Art.5 GG-> Freie Meinungsäußerung. Aber ob ein RICHTER das jetzt auch so sieht ist wie immer eine andere Sache
Grundsätzlich stimme ich meinen Vorrednern zu, aber:
Das Problem, das sich bei Richtern stellt, ist, dass Richter, um eben auch unpopuläre (manchmal wirken und selten sind diese auch “unsinnige Entscheidungen”) Entscheidungen treffen zu können. Daher würde wahrscheinlich der BGH in diesem Fall nicht zulassen, dass Richter dermaßen einer Kontrolle, die aus gutem Grund dem Staat verboten ist, unterzogen werden.
Man muss immer bedenken: Lehrer haben grundsätzlich keine Entscheidungen zu treffen, sondern führen als Beamte aus. Ein Richter kann und muss seine eigene Meinung einbeziehen und ist deshalb unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Bin weder Richter noch Lehrer.