Gibt es einen Unterschied zwischen anonyme Lehrer- und Richterbeurteilungen im Internet?
Gestern hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die anonyme Lehrerbeurteilung im Internet erlaubt ist. Die freie Meinungsäußerung der Schüler geht über das Schutzbedürfnis der Lehrer. Wie steht es mit krititischen anonymen Bewertungen von Richtern im Internet, welche im Namen des Volkes oft unsinnige Entscheidungen treffen? Wären die auch erlaubt oder haben Richter ein anderes Schutzbedürfnis? Ich bin übrigens kein Lehrer.
….wenn du richtig gelesen hättest, wüsstest, daß das eine einzelentscheidung ist. für jedes weitere bewertungsportal müssen neue, der situation angepasste richtlinien entworfen werden….
Die Richter stimmen nicht anonyme ab somit ist die freie Meinungsäußerung gewährleistet.Ich bin kein Richter.
Nun ja, du hast sicher das recht zu sagen das dir ein Urteil von einem richter nicht passt, und das es deiner Meinung nach falsch ist.
Art.5 GG-> Freie Meinungsäußerung. Aber ob ein RICHTER das jetzt auch so sieht ist wie immer eine andere Sache
Grundsätzlich stimme ich meinen Vorrednern zu, aber:
Das Problem, das sich bei Richtern stellt, ist, dass Richter, um eben auch unpopuläre (manchmal wirken und selten sind diese auch “unsinnige Entscheidungen”) Entscheidungen treffen zu können. Daher würde wahrscheinlich der BGH in diesem Fall nicht zulassen, dass Richter dermaßen einer Kontrolle, die aus gutem Grund dem Staat verboten ist, unterzogen werden.
Man muss immer bedenken: Lehrer haben grundsätzlich keine Entscheidungen zu treffen, sondern führen als Beamte aus. Ein Richter kann und muss seine eigene Meinung einbeziehen und ist deshalb unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Bin weder Richter noch Lehrer.