Ebay Fotos können von anderen Anbietern verwendet werden?

Ich habe bei Ebay einen Artikel verkauft. Der Käufer hat ein paar Tage später eingestellt und verwendet meine Fotos und meine Texte. Kann er, ohne meine Erlaubnis?

10 Responses

  1. also bei Firmen ist es verboten und ich denke das gilt auch für privatpersonen .melde es bei Ebay

  2. Eigentlich darf er das nicht, obwohl es nicht ungewöhnlich ist.

  3. Ich habe auch mal einen Fehlkauf gemacht und einen CD Audio Rekorder für 60,- Euro gekauft der allerdings technisch defekt war, habe ihn neu fotografiert und den Link von meinem Kauf eingefügt. Der Rekorder ging dann für 7,- Euro weg. Ich habe sowieso vorher dem Verkäufer eine NEGATIV Bewertung wegen falscher Angaben gegeben !
    Es gibt viele Verkäufer bei ebay Sortimente billig einkaufen und sie wieder in einzelnen Teilen teuer verticken. Aber um wirklich etwas zu verdienen muß man gute und spezielle Fotos einfügen.
    Das geht nicht durch kopieren von Vorlagen.
    Hatte denn der Verkäufer in dem vor Dir genannten Fall einen guten Reibach gemacht ? Dann soll er Dir einen Teil des Gewinns geben.

  4. Nein, stellt eine strafbare Urheberrechtsverletzung dar.

  5. ich weiß jetzt nicht ob sowas erlaubt ist, aber er solltest SEINE ware zeigen, damit die käufer vorstellungen davon haben wie SEINE ware aussieht.
    genau so wie bei google bildern:
    man weiß nicht ob die bilder dem orignial entsprechen, ob sie auch genau so in dem zustand sind wie es auf den bildern sind, es ist immer sehr ärgerlich wenn ein verkäufer irgendwelche bilder von google reinstellt.

    ich finde er sollte sowas nicht machen ;)
    hoffe ich konnte dir helfen

  6. Nein, das darf er nicht – dies gilt aber auch nicht nur bei ebay.

  7. Nein, das darf man nicht. Du kannst Deine Bilder mit Wasserzeichen kennzeichnen. Das macht meine Tochter seit von ihr Bilder einer Kinderjeans für eine andere Jeans bei einem Verkäufer auftauchten, also nicht mal für die gleiche Ware.

  8. Du kannst ihn sogar anzeigen und auf Schadensersatz verklagen. Wäre es nicht was, so ein paar Euro zu machen?? :)
    Wenn du es schon gesehen hast, nutze es doch. Du musst nur beweisen können, dass wirklich alles von dir stammt (z.B. mit deinem Angebot).

    Natürlich kannst du es auch ebay melden, dann nehmen die den Artikel raus und der Verkäufer bekommt eine “Verwarnung”, dir bringt es aber nichts.

  9. Nein darf er eigentlich nicht. Bei deiner nächsten Auktion solltest du eine Fußnote in deine Artikelbeschreibung die deine Eigentumsrechte beinhaltet, hinzufügen.
    mfg

  10. nein

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