Der Mieter hat das Recht, unter mir das sat-sch

wir sind beide Mieter, dass er lebt in der Kellerwohnung unter mir kein Recht und Fensterbank hat. Ich w? Es wieder keine Rolle, ob er sch

16 Responses

  1. Nein Hat er nicht

  2. nein das ist deine fensterbank von daher kannst du am ende höchstens noch für die schäden aufkommen,das würde ich schnellstens klären…

  3. nein, klaer das mit deinem vermieter, der soll ihm ne abmahnung schicken.
    ansonsten hilft, das ding gelegentlich (ganz aus versehen beim fensterputzen) um ein paar millimeter zu verdrehen, irgendwann sucht er sich nen besseren platz, wenn der empfang staendig weg is.

  4. Frag den Vermieter,er hat das sagen

    LG Luzifer

  5. Nein. Du solltest mit ihm darüber reden!

  6. nein, wie kommt er denn darauf?
    er hat doch bestimmt auch eigene Fensterbretter, wieso bringt er seine Schüssel nicht da an?

  7. Wenn er Ausländer ist und die Sat-Anlage damit begründet seine Heimatprogramme sehen zu wollen dann darf er das nach Absprache mit dem Vermieter. Allerdings nicht an Deinem Fensterbrett , zumindest nicht ohne Dein Einverständnis.
    Ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und ihn um Abhilfe bitten.

  8. kannst ihn ja mal fragen ob du deine geranien auf sein fensterbrett anbringen darfst.l er wird erfreut sein.
    also kurz gesagt: das recht hat er nicht.

  9. Auf gar keinen Fall. Denn zum einen stehst du dafür gerade, wenn an deinem Fensterbrett etwas beschädigt wird (was spätestens beim Auszug teuer werden kann). Zum anderen gibt es in jedem Haus bestimmte Vorschriften. Wir haben z.B. den Passus, das wir gar keine Sat-Anlagen am Haus montieren dürfen – wir dürften nur eine zum hinstellen haben. Also dagegen schnellstens vorgehen und zwar notfall mit Hilfe des Vermieters und der Polizei.

  10. Ohne dein Einverständnis und ohne Absprache mit dem Vermieter darf er gar nix! Wenn der Vermieter es gestattet du aber was dagegen hast kann er dir nicht einfach die Schüssel an deinem Fensterbrett befestigen.Dazu hat er nicht das Recht.

  11. Mal ganz etwas anderes dazu, was sagt den das
    Bauamt dazu? Den diese Form ist eine sehr Instabile
    Geschichte zum einen und zweitens stellt es eine Bauliche
    Veränderung da.
    Ja und warum auf dem Fensterbrett? Warum nicht auf dem
    Balkon oder an der Außenwand des Hauses oder schlichtweg
    mal gefragt, warum nicht auf dem Dach?

    Also ich denke mal, wenn du der Vermieter sein solltest,
    könnte dies auch Ärger mit dem Bauamt bedeuten,
    wegen nicht abgesegneter Baumaßnahmen. Klingt
    zwar blöd, aber sowas habe ich des öfteren schon in
    Zeitungen gelesen. Ach ja und stört es nicht nebenbei
    noch das Aussehen des Gebäudes? Ist dann auch wieder
    so eine Sache wo das Bauamt Rot sieht.

  12. Das Fenster mit Efeu zuwachsen ist eine von vielen Möglichkeiten, doch das dauert zu lange.
    Der Mieter hat nicht das Recht eine SAT-Schüssel auf DEINEM Fensterbrett zu installieren. Bitte ihn freundlichst diese zu entfernen. Weise ihn dabei darauf hin, dass du dich ansonsten an den Vermieter wenden würdest. Er hat nämlich unerlaubt eine SAT-Schüssel installiert. Von meiner Sicht hat er das sogar sehr raffiniert angestellt, damit du eine Mahnung erhälst, denn sie befindet sich ja auf DEINEM Fensterbrett.

  13. Nein, das Recht hat er nicht, da die Fensterbank zu deiner Wohnung gehört.
    Sprich mit deinem Hauswirt, damit die Schüssel abgebaut wird.

  14. Erstens muss der Vermieter seine Zustimmung geben.
    Zweitens darf er an deinem Fensterbrett gar nichts anbringen.

  15. Er darf es nur wenn er ein Bürger ausländischer Herkunft ist der seine Programme über Kabel nicht empfangen kann . Aber deine Fensterbank darf er natürlich nicht benutzen .Wenn er keine Möglichkeit zum befestigen hat muss er einen Erdspieß benutzen und soweit wegstellen das er dich nicht belästigt

  16. Nein hat er auf keinen Fall, er muß sie sofort entfernen.

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