Darf ich im Fernsehen und Internet von RTL auf die Rechtsgesch

Ich durch Fernsehsender und in Ermangelung eines rchtsg rechtsg

6 Responses

  1. Naja es kommt drauf an in welchen zusammenhang du gefilmt wurdest. Vielleicht wäre es hilfreich wenn du mal die sendung nennst und in wie weit du gefilmt wurdest. Ich denke wenn Du bei eine Reportage nur im Hintergrund durchs Bild gelaufen bist dannbrauchen sie kenenvertrag denn sie können ja unmöglich jedem hinterher laufen und mit ihm einen vertrag abschließen. Falls du bei eine umfrage mitgemacht hast werden die wahrscheinlich eh gefragt haben od sie das zeigen können. Aber wie gesagt bei genaueren Informationen kann man dir besser helfen.

  2. Wenn du bei einem Interview im Hintergrund vorbeiläufst oder ähnliches benötigen sie keinen Vertrag mit dir.
    Auf öffentlichen Plätzen auch nicht.

    Sonst müsste man auch in Stadien von Fans eine Erlaubniss einholen diese zu filmen….

    Hast du eine Frage von einem Kamerateam beantwortet benötigen sie auch keinen Vertrag.
    Dir war ja bewust dass du fürs Fernsehen gefilmt wurdest.

  3. Wenn du ganz allein in den Sequenzen zu sehen bist hätten sie dich um Erlaubnis fragen müssen. Bist du jedoch in einer öffentlich aufgenommen Sequenz wobei dort mehr als ca. 4 Personen zu sehen sein müssen, dann hast du kein Recht die Ausstrahlung zu verbieten oder den Rausschnitt deiner Person zu fordern.

  4. Was man ggf. verletzt hat, ist dein Recht am eigenen Bild.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

    Da musst du andererseits aber schon ziemlich formatfüllend im Bild gewesen sein, nicht nur mal als Passant irgendwo durchgeflitzt.

  5. wenn du auf einer öffentlichen fläche warst, dann kann es sein, dass du versehentlich mit auf dem bild warst. vielleicht mal in einem rechtsfragen – forum nachfragen , stichwort medienrecht

  6. Du betonst so auffällig “rechtsgültig”. Habt ihr einen Vertrag den du vielleicht nur nachher nicht abnerkennen willst oder so?
    Solltest das schon genauer beschreiben.

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