Darf ich f in Facebook? R “f Campingplatz? Kopfstation r” ein illigal werben?

Also in der Stadt war ich ein Flugblatt verteilt, auf dem es steht, ist in Stuttgart im Park gezeltet. Ist ganz klar, dass die nicht auf Lager gibt im Park nicht erlaubt. Ist nur ein Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 (www. die-neue-Herz-europe. Com). Von einer Website nicht auf dem Flyer. Darf ich jetzt auch auf Facebook ein Ereignis hinzuf

3 Responses

  1. ja darfst du weil du meinungsfreiheit hast also in deutschland. :)
    verbieten können sie dir das nicht aber sie können das dann löschen oder so. :D

  2. Ist ja kein Aufruf zur Gewalt oder zu extrem schädlichem Verhalten, von daher wird eine Behörde rechtlich eher nichts unternehmen (können).

    Vernünftigerweise weist Du aber in der Facebook-Info darauf hin, dass das Zelten da nicht erlaubt ist und es also jeder auf eigene Verantwortung macht.

  3. Falls dadurch die Behörde aufmerksam (gemacht) wird, erhöhst du lediglich die Wahrscheinlichkeit, dass der Schlosspark ziemlich schnell geräumt wird.

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