Darf ich als 16jähriger eine Website ins Internet stellen in der ich Werbung für Computerhilfe mache?

Ich helfe jetzt schon seit längeren Personen die mit technischen Geräten Probleme haben.
Nun habe ich mir mal spaßeshalber eine Website erstellt in der ich etwas Werbung mache.
Darf ich das oder muss ich mit irgendwelchen Strafen rechnen???
Kann mir jemand helfen.
PS:Ich verdiene mir sagen wir mal mein Pausenbrot damit (Metapher).

3 Responses

  1. Eine Website erstellen, auf der du Werbung machst, ist genauso wie Werbung in der Zeitung… (nur, dass du im Internet erheblich mehr Leute erreichen kannst).

    Wenn du also Dienstleistungen offen für alle lesbar anbietest, dann müsstest du ein Gewerbe anmelden.

  2. Geschäftsfähig bist du bereits mit 14 Jahren, wenn sich noch nichts geändert hat. Für deine Computerhilfe würde ich im Finanzamt nachfragen, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder ob du es noch nicht so kompliziert machen musst, weil du ja noch nicht weist, wieviel Erfolg du haben wirst. Also keine Bange, mal nachfragen und viel Erfolg und außerdem meine Hochachtung vor deiner Leistung als 16-Jähriger.

  3. Mit 16 bist du beschränkt geschäftsfähig.
    So lange du keine 18 bist, nur mit Einverständniserklärung der Eltern!

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001202377

    In diesem Sinne….

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