Darf ein Vermieter einem neuem Mieter Festnetz und Internet verbieten?
Eine Freundin Von mir zieht um und Der Vermieter verbietet ihr einen Festnetzanschluss und Internet. Darf er das? Gibt es was das man dem vorlegen kann damit er ihr es erlaubt? (zB. Mieterrecht, Gesetze etc)
Bitte um Schnelle Antworten (sie zieht morgen um)
Danke schon mal
@ Dragonvamp87 Eben das ist es ja. Er hat ja keinerlei Nachteil dadurch und will es trotzdem nicht. Seswegen suche ich ja Gesetze oda sowas was dem Klar macht das er das gar nicht darf.
wieso sollte er es ihr verbieten kenn mich da nicht so aus aber das wird doch nicht von der miete gezahlt also geht doch einzeln und aht mit ihm nichts zu tun…
Ganz eindeutig NEIN DARF ER NICHT.
Für den Fall das er selbst Telefon hat und dies schon viele Jahrzehnte, hat er sogar bei der damaligen Bundespost, die den Fernmeldebereich ja auch hatte, durch seine Unterschrift bestätigt, dass er keine Einwendungen gegen Arbeiten auf seinem Grundstück, zwecks Einrichtung von Telefonanschlüssen erhebt und diese ausnahmslos duldet.
Heute wird er vor jedem Gericht mit solch einem Ansinnen scheitern und verurteilt werden, es zu dulden.
Aber ich habe eine Frage?
Wie kann man bei so einem Vermieter einziehen? Da ist doch der Auszug schon wieder vorprogrammiert!
Klar und dann verbietet er ihr, zu duschen, die Toilette zu benutzen, muss aber Gardinen in seinem Lieblingsfarbton anbringen.
Der Vermieter kann es gar nicht verbieten, es gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Wenn der Vermieter was dagegen hat, kann er ja gerne klagen und der Richter wird ihn auslachen.
Er darf ja nicht mal Haustiere verbieten! der spinnt ja völlig. Nein, das ist nicht zulässig.
Nein..
Ein vermieter ist im gegenteil sogar dazu verpflichtet den mietern die möglichkeit zur nah- und fernkommunikation zur verfügung zu stellen. Das heist er muss dafür sorgen das du kabelanschluss oder Satelit oder ähnliches hast. Er kann allerdings eine zuzahlung zur anschaffung von z.B. einer satelitenschüssel von dir verlang.
Solang keine Baulichen Maßnahmen am gebäude oder der Wohnung vorgenommen werden müssen um die möglich zu machen kann er nichts verweigern..
im notfall mal an den mieterschutzbund im jeweiligen Bundesland wenden.
http://sedoparking.com/parking.php4?domain=www.mieterschutz.de
zumindest internet kann er keinesfalls verbieten.
wenn du ihm was vorlegen willst musst zum Mieterschutzverein oder zur Verbraucherzentrale gehen (Mieterschutzverein ist aber sehr eigen – der kümmert sich wirklich nur um Mitglieder)
Nö.
Er muss es ihr verbieten und das aufgrund eines Gesetzes. Und so eins kenne ich nicht.
Na, soweit soll es wohl noch kommen. Es gilt der Grundsatz der informativen Selbstbestimmungt. So etwas verstößt nicht nur gegen Mietrecht, sondern gegen das Grundgesetz!!!!!
Sie kann Ja und Amen sagen und diesbezüglich alles abnicken, was der Vermieter wünscht. Im Anschluss kann sie sofort Festnetz, Internet und Co verlegen lassen. Da hat der Vermieter keinerlei Rechte und Befugnisse!
Sag ihr, sie soll zu Internet und Festnetz zu allem einwilligen. Jedwege Vereinbarung oder Vorschrift durch den Vermieter ist wirkungslos!
Wie kommt sie auf diese Idee ?
Wenn nicht gerade eine Herde Elefanten bei ihr rumtrampelt, kann er sowas, und ähnliches, nicht verbieten.
Wie sollte er das auch sehen ?
Dann verbietet er auch Telefon, Radio, Stereoanlage, und auch noch die Waschmaschine, und den ganzen Kram den man in der Wohnung hat.
Die Frage ist damit völlig Absurd, und dem Vermieter seine Idee,
mehr als Sittenwidrieg.
Um Gottes Willen!
Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, aber auch auf freie Meinungsbildung!
Das letztere bezieht man zweifelsohne (auch) durchs Internet, freie Meinungsäußerung jedoch auch – sei es durchs Internet oder durch den Festnetzanschluß.
Der Festnetzanschluß ist ein Grundrecht eines jeden, das gehört zur Privatsphäre, wo ein Vermieter sich gar nicht einmischen kann.
Da würde jeder Richter gut staunen über so einen Nazi-Vermieter!
Klare Gesetzte:
das Grundgesetzbuch.
Z.B. dürfen Ausländer Sat-Schüssel aufstellen, da sie sagen können, dadurch können sie das Recht auf freie Religionsausübung wahrnehmen – wenn sie einer anderen Religion angehören als das Christentum, oder, wenn sie die deutsche Sprache nicht so beherrschen, dass sie nur durch die Muttersprache die eigene Religion – sei es auch eine Staatsreligion wie die kath. oder ev.-luth. ausüben können.
Der Internetanschluß begründet sich auch mit dem Recht auf freie Meinungsbildung und Äußerung.
Telefonanschluß begründet sich zwar nicht direkt mit den Grundrechten (indirekt Recht auf freie Meinungsäußerung), der Vermieter darf jedoch keine Regelungen einbringen, die das Privatleben des Mieters stark beeinträchtigt, gar zu sozialen Nachteilen oder zur Isolierung des Mieters führen. Das Telefon ist ein soziales Bindemittel, ein Muß für einen Berufstätigen, für die Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten. Das sind Punkte, wo der Vermieter sich gar nicht einmischen darf.
Also das würde ich mir gründlich überlegen, ob ich in das Haus eines derart psychisch auffälligen Vermieters einziehe. Nicht nur wegen dem Telefon, wer weiss was da noch alles kommt.
Verbieten kann er es sicher nicht. Allerdings könnte er ja den Anschluss abklemmen. Wenn im Mietvertrag, bzw. der Beschreibung der Wohnung keine Anschlussmöglichkeit erwähnt ist, könnte er damit sogar vor Gericht Recht bekommen…also besser Finger weg!
Er darf es natürlich nicht. Vielleicht hat er Angst das Leitungen verlegt und Löcher gebohrt werden müssen etc.
Nein. Das darf er nicht. Aber warum fragt sie eigentlich den Vermieter. Der Telefonanschluss hat doch nichts mit der Mietsache zu tun. Der Vertragspartner ist doch hier für die Telekom und nicht der Vermieter. Man bezahlt auch nur die einmalige Anschlussgebühr, auch wenn erst eine Telefonleitung noch ins Haus gelegt werden muss. Es ist dann die Angelegenheit zwischen Telekom und Vermieter, dass diese Leitung unauffällig ins Haus gelegt wird und nicht querfeldein.
In Ausnahmefällen darf er es Dir verbieten, die gilt jedoch nur bei Neubezug wenn Du die vorhandene Mietergemeinschaft mit Deinem Festnetz bzw Internet stören würdest.
Bei uns zB darf man keinen seperaten Fernseher in der Wohnung austellen.
Wenn man Fernsehen will darf man jedoch eine Fernsehkarte in den PC einbauen und den dann Nutzen.
Das wird vom Vermieter bei uns strengstens Überwacht der kommt 2 – 3 mal im Monat zu den unmöglichsten Zeiten und kontrolliert unsere Wohnungen, ob man zu Hause ist oder nicht ob man gerade schläft Interresiert den nicht.
leben wir im sozialistischen mutterland??
na dem würd ich ja was erzählen..
Das Mietrecht ist geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
ab § 535 findest du die gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht.
In diesem Sinne….
Das darf er gar nicht. Man muss ein Telefon erlauben und wenn da alles andere angeschlossen ist für Internet usw. kann das den Vermieter überhaupt nicht interessieren.
Es kommt nur darauf an, ob es sich um ein altes Haus handelt und keine besonderen Anschlüsse vorgesehen sind und er keine bauliche Genehmigung geben will.
Also wenn die dosen und anschlüsse vorhanden sind… nein darf er nicht… wenn das alles noch nicht da ist… ja kann man ausfechten …er muss nicht zulassen das so was eingerichtet wird…
Bei gewerbe oder Mehrfamilienhäusern kann einem in manchen fällen sogar ein anbieter vor die Nase gesetzt werden
wenn der Telefonanschluss schon vorhanden ist, würde ich einfach eine Nummer bei der Telekom beantragen. Der Vermieter wird da nicht gefragt, ob er das will.
Wer hat denn vorher in der Wohnung gewohnt und hatte der einen Anschluss.
Einfach machen und nicht unterkriegen lassen.
Viel Erfolg !