Besteht da wirklich Verwechslungsgefahr? i.Pod gegen Eipott – Apple klagt gegen Koziol?
und gewinnt. Ein Eierbecher darf nicht “eiPott” heißen entschied das OLG in HH. Für wie naiv halten uns die Richter denn, dass wir einen Eierbecher mit einem MP-Player verwechseln könnten?
@an alle – diese frage hatte ich vor 10 minuten schon einmal gestellt, aber außer von meinen kontakten konnte keiner die sehen, so dass ich sie noch einmal eingestellt habe – nun klappt es -
apple ist eine religion, und zeichnet sich also auch durch unfähigkeit zur kritik und zum humor aus.
Vermute mal, es geht eher darum, dass der Hersteller des Eierbechers versucht, die Bekanntheit eines anderen Produkts für seine eigenen Zwecke zu nutzen und damit Aufmerksamkeit zu erregen. Umgekehrt dürfte wohl Apple auch keinen Computer “iFel-Tower” nennen, nur um von der Bekanntheit des Eiffelturms in Paris zu profitieren
das Urteil unterstreicht nur den Trend, dass der nornale Bürger zunehmend für DOOF gehalten wird .
Für alles und jedes gibt es eine Gebrauchsanweisung die meistens mit einem Achtungszeichen beginnt:
“Achtung:bevor Sie das Gerät in Betrieb nehmen, ziehen Sie auf jeden
Fall einen Fachmann hinzu!”
Auch die Flut der (oft überflüssigen) Verkehrszeichen spricht doch Bände, wie man sich seit Längerem in alle Richtungen absichert
Einerseits, weil man den Konsumenten für nur eingeschränkt lebenstauglich hält, andererseits aber auch aus der Angst davor, man könne eine Prozessflut auslösen, wenn man sich nicht absolut gesetzeskonform verhält.
Da gab es doch vor langer Zeit doesen Prozess gegen Mc.do. wg. zu heißen Kaffees. Das Urteil damals hat sicher Maßstäbe gesetzt: der Ankläger bekam Recht und eine horrende Summe Schmerzensgeld.
Schuld an dieser Entwicklung haben also durchaus auch die Gerichte/Richter/ Anwälte.
So eine Klage wie du zitierst müßte wegen Nichtigkeit eingestellt werden.
Es gibt so viel Schlimmeres auf der Welt, womit sich die Gerichte befassen müssten.
Selbstverständlich besteht da eine Verwechslungsgefahr: Eier und Äpfel sind sich nunmal äusserst ähnlich und beide sind sowohl zur Musikwiedergabe als auch als Speichermedien für MP3-Inhalte besonders gut geeignet.