Apple sind doch sowieso die Superkapitalisten. Der Telekom haben die auch so einen Hammervertrag aufgesetzt. Apple soll sogar beteiligt werden am Umsatz den die Telekom mit dem IPhone macht. Also von jedem Gespräch was mit einem I-Phone geführt wird geht ein gewisser Prozentsatz der Kosten an Apple.
Das I-Phone ist ja zweifelsohne ein schickes Teil, kostet dafür aber auch ordentlich. Und dann noch nur erhältlich mit Knebelvertrag, nein Danke, dann hole ich mir eben kein I-Phone. Ist in zwei Jahren eh wieder veraltet und kannste dann für 100€ bei ebay holen.
alexander.tschirk Said:
Nein, Nötigung wäre es, wenn Du es kaufen musst. Da Du die Wahl hast, ist es ein ganz normales Angebot.
Auch darf man zwei Dinge nicht vergessen:
1) Einige der Funktionen des iPhone benötigen das Backend des Mobilfunkers. “Visual Voicemail” ist so ein Beispiel.
2) Apple hast angekündigt, nächstes Jahr eine freie Version auf den Markt zu bringen.
Damit hast Du die Wahl. Jetzt kaufen mit dem T-Mobile-Vertag, bis nächstes Jahr warten oder einen iPod Touch zulegen.
Eines hätte ich fast vergessen: Sch* Apple, was fällt denen ein, Geld verdienen zu wollen. Echt. Kann man Computer nicht einfach verschenken?
*Blanke Ironie eines MacBook-Besitzers, der es satt hat, dass jeder Wicht meint, eine Firma, dessen Produkte man kaufen kann, aber nicht muss, ob ihrer Firmenpolitik kritisieren zu müssen.*
Übrigens Peter: Dein Absatz über Milch und Brot ist reiner Schwachsinn! Genau solche Sätze sind es, die mich echt aufregen. Geht aber auch anders: Wieso kann ich mein Auto nicht beim Saturn kaufen. Oder muss ich einen VW kaufen, damit ich zum Plus einkaufen fahren darf?
Julia Said:
Du lässt Dich nicht von Kapitalgesellschaften manipulieren? Wozu dann das IPhone?
T-Mobile ist exklusiver Vertragspartner in Deutschland, genauso, wie es in England einen Exklusivpartner gibt.
Genötigt wirst Du zu gar nichts, Du hast die freie Wahl, es zu tun oder zu lassen.
funship Said:
Du möchtest dich über den Begriff “Nötigung” informieren. Zufällig habe ich den entsprechenden Tab noch offen:
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Außerdem möchtest du dich über den Begriff “Vertragsfreiheit” informieren.
Apple sind doch sowieso die Superkapitalisten. Der Telekom haben die auch so einen Hammervertrag aufgesetzt. Apple soll sogar beteiligt werden am Umsatz den die Telekom mit dem IPhone macht. Also von jedem Gespräch was mit einem I-Phone geführt wird geht ein gewisser Prozentsatz der Kosten an Apple.
Das I-Phone ist ja zweifelsohne ein schickes Teil, kostet dafür aber auch ordentlich. Und dann noch nur erhältlich mit Knebelvertrag, nein Danke, dann hole ich mir eben kein I-Phone. Ist in zwei Jahren eh wieder veraltet und kannste dann für 100€ bei ebay holen.
Nein, Nötigung wäre es, wenn Du es kaufen musst. Da Du die Wahl hast, ist es ein ganz normales Angebot.
Auch darf man zwei Dinge nicht vergessen:
1) Einige der Funktionen des iPhone benötigen das Backend des Mobilfunkers. “Visual Voicemail” ist so ein Beispiel.
2) Apple hast angekündigt, nächstes Jahr eine freie Version auf den Markt zu bringen.
Damit hast Du die Wahl. Jetzt kaufen mit dem T-Mobile-Vertag, bis nächstes Jahr warten oder einen iPod Touch zulegen.
Eines hätte ich fast vergessen: Sch* Apple, was fällt denen ein, Geld verdienen zu wollen. Echt. Kann man Computer nicht einfach verschenken?
*Blanke Ironie eines MacBook-Besitzers, der es satt hat, dass jeder Wicht meint, eine Firma, dessen Produkte man kaufen kann, aber nicht muss, ob ihrer Firmenpolitik kritisieren zu müssen.*
Übrigens Peter: Dein Absatz über Milch und Brot ist reiner Schwachsinn! Genau solche Sätze sind es, die mich echt aufregen. Geht aber auch anders: Wieso kann ich mein Auto nicht beim Saturn kaufen. Oder muss ich einen VW kaufen, damit ich zum Plus einkaufen fahren darf?
Du lässt Dich nicht von Kapitalgesellschaften manipulieren? Wozu dann das IPhone?
T-Mobile ist exklusiver Vertragspartner in Deutschland, genauso, wie es in England einen Exklusivpartner gibt.
Genötigt wirst Du zu gar nichts, Du hast die freie Wahl, es zu tun oder zu lassen.
Du möchtest dich über den Begriff “Nötigung” informieren. Zufällig habe ich den entsprechenden Tab noch offen:
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Außerdem möchtest du dich über den Begriff “Vertragsfreiheit” informieren.